Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 steht jedem Mitarbeiter gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung anzulegen. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
Die Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze West (2011: 2.640 EUR jährlich).
Sofern keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, können zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei angelegt werden.
Darüber hinaus sind über sog. Unterstützungskassen oder Direktzusagen auch weitere Beiträge möglich.
Frühestens zum Alter 60 können Sie eine lebenslange Rente wählen oder sich bis zu 100% des Vorsorgekapitals auszahlen lassen.
Die Leistungen werden in der Rentenphase mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.
Nutzen Sie alle Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung auch für Ihre Mitarbeiter. Motivation und Engagement sind fundamentale Bausteine unternehmerischen Erfolgs. Mit einer passgenauen betrieblichen Altersversorgung stärken Sie die Mitarbeiterbindung, müssen weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen, senken also zusätzlich Ihre Lohnnebenkosten.
In sämtlichen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Direktzusagen oder bei der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten) sind wir ihr Partner. Geschäftsführer und Vorstände genießen in der betrieblichen Altersversorgung einen Sonderstatus. Es gilt viele Besonderheiten zu beachten um die Versorgung nicht nur effizient sondern auch rechtlich sicher zu gestalten. Wir helfen Ihnen, Ihre betriebliche Altersversorgung sicher und professionell zu gestalten. Bei der Einrichtung und auch in der laufenden Betreuung. Profitieren Sie darüber hinaus von spezifischen Branchenkonzepten.
Als größter unabhängiger Finanzmakler verschaffen wir Ihnen gerne die notwendige Markttransparenz, damit die Problemlösungsauswahl genau Ihren Vorstellungen entspricht.